NIEDERSACHSEN-Exkursion der

Hochschule für Forstwirtschaft Rottenburg

 

 

Mittwoch, 28.05.08 Vormittag Hasbruch

 

 

Protokollanten: Lisa Zimmer und Karolin Bradtke (Geoökologie)

 

8.25 Uhr         Abfahrt am Heuhof Cohrs

10.00 Uhr       Ankunft im Hasbruch im Landkreis Neuenburg

 

Die nördliche Grenze des Gebietes vom Forstamt Neuenburg bildet die Nordsee und im Süden reicht es bis südlich von Oldenburg. Im Westen erstreckt es sich bis zur Ems und im Osten bis zur Weser.

 

Die Exkursion durch den Hasbruch wurde von Forstdirektor Jürgen Starke, Forstoberinspektor J. Meier sowie den Freiberuflern des niedersächsischen Forstplanungsamtes Wolfenbüttel, Herrn Hastedt und Herrn Braune, durchgeführt.

 

Herr Starke, Leiter des Forstamts Neuenburg, begann die interessante Führung, indem er die grundlegenden Informationen über das dortige Forstamt darlegte. Die Försterei setzt sich aus drei Teilen zusammen: Forstbetrieb, Naturdienstleistungen und Beratung der unteren Waldbehörden. Der Forstbetrieb ist des Weiteren untergliedert in die Forstamtsleitung, Büro, Öffentlichkeitsarbeit und Waldinformation sowie Waldökologie und Naturschutz. Zudem gehören sieben Revierförstereien dem Betrieb an. Der Betriebsteil Naturdienstleistungen untersteht dem Projektmanager. Hinsichtlich des Naturschutzes werden Ersatzmaßnahmen, die durch den Vorhabensträger industrieller Projekte zu leisten wären, angeboten. Der Eingriff in den Naturhaushalt muss an anderer Stelle ersetzt werden. Dies wird durch das „Rundumsorglospaket“ gewährleistet. Darin enthalten sind die Flächen (Grenzertragsflächen erfahren Aufwertung), ausreichend Pflegepersonal, Organisation auf hohem Standard und ein garantiertes Monitoring. Die Grenzstandorte sind keine forstwirtschaftlich nutzbaren Flächen, sodass kein nennenswerter Verlust zu verzeichnen ist. Die Laufzeit beträgt 30 Jahre bei einem Preis von 30.000 €/ha. Durch diese Renaturierungsmaßnahmen soll ein naturnahes Waldbild entstehen. Aus Nutzungsverzicht folgt Gewinn.

 

Weitere neu erschlossene Einnahmequelle des Forstamtes ist die Bewirtschaftung des Friedwalds. Vorkommen von Bodenschätzen wie Quarzsandlagerstätten werden erfolgreich verpachtet. Im Bereich Freizeit und Erholung erhofft man sich aus dem geplanten Kletterwald weitere Einnahmen.

 

Der dritte Aufgabenbereich des Amtes liegt in der Beratung unterer Waldbehörden, da dort gegebenenfalls kein forstwirtschaftliches Personal vertreten ist.

 

Die Produktpalette wird überwiegend vom Holzverkauf dominiert. Jährlich werden 40.000 Fm des Rohstoffes vertrieben. Aber der weitaus größere Markt findet sich im Brennholz mit Spitzenpreisen von 62 €/Fm. Neben der Holzproduktion ist die Jagd auf Rehwild und zunehmend Schwarzwild notwendig. 25% der Jagdfläche wird verpachtet, der Rest wird durch Begehungsscheininhaber bejagt.

 

Der Wald im Gebiet des Forstamtes Neuenburg wurde durch die Reparationshiebe der Engländer in der Nachkriegszeit und auch durch den Sturm von 1972 stark geprägt. Die 13.000 ha Waldfläche weisen nur einen durchschnittlichen Vorrat von 170 Vfm/ha an. Nach einer Stichprobe, die aber 250 Vfm/ha ergab, wird mehr Vorrat vermutet. Durch die Aufforstungen von 1972 ist derzeit viel ins Derbholz gewachsen, sodass ein hoher Zuwachs (7,8 Vfm/ha) erwartet wird. Um die Nachhaltigkeit zu gewährleisten und den Vorrat zu steigern, liegt der Hiebsatz bei nur 4,6 Vfm /ha.

 

Bei der Baumartenverteilung zeichnet sich eine deutliche Laubholzdominanz ab, wobei die Eiche mit 26% die vorwiegende Baumart darstellt. Insgesamt lässt sich in Niedersachsen von einem geringen Bewaldungsprozent (1-15%) sprechen, weshalb dem Wald eine besondere Schutzfunktion zukommt. Im Bereich des Forstamtes Neuenburg kommen diverse Schutzgebiete vor. Dahinter verbirgt sich ein hoher Anteil an FFH-Gebietsfläche sowie Naturschutz- und Trinkwasserschutzgebiete. Auf Grund der Forstreform 2005, wobei die Forstämter vergrößert und somit reduziert wurden, wird nun eine kostendeckende Bewirtschaftung angestrebt. In diesem Rahmen wurden die Beamten und somit die Gehälter halbiert, die Löhne bleiben konstant aber die Sachkosten sind gestiegen. Verrechnet man dies mit den Einnahmen aus Holz, Naturdienstleistungen, Jagd, Friedwald benötigt man lediglich einen Zuschuss von 40.000 €, um die schwarze Null am Ende des Jahres zu erreichen.

 

Herr Meier, Leiter der Revierförsterei Hasbruch, übernahm den zweiten Teil der Führung durch den Hasbruch. Zu seinen Aufgabenbereichen gehören die Bewirtschaftung der 1.850 ha mit dem Schwerpunkt in der Betreuung der Schutzgebiete (1080 ha) und der Wertholzplätze. Des Weiteren ist er als GIS-Spezialist im Bereich des Projektmanagements tätig. Die Revierförsterei Hasbruch umfasst eine Fläche von 600 km² und ist eine bekanntes Naturschutz- und Vogelschutzgebiet. Von den 1.850 ha Waldfläche sind 1.800 ha Holzboden, wovon 1080 ha als Schutzgebiet ausgezeichnet ist. Die FFH-Schutzgebiete schränken mit 1.000 ha die forstwirtschaftliche Bewirtschaftung stark ein. Die restliche Fläche nehmen die Naturschutz- und Vogelschutzgebiete ein. Im Hasbruch dominiert mit 41% die Eiche das Waldbild, was auf die Hutewaldnutzung im 19. Jahrhundert zurückzuführen ist. Lehm-, Mergel- und Tonböden sind dort vorzufinden. Der Hutewald ist durch Viehbewaldung (Mast) und Brennholznutzung geprägt. Vor allem die Hainbuche wurde in 2,5-3m Höhe auf den Stock gesetzt, welches eine tiefe große Krone mit viel Ertrag hervorbrachte. Das Laub der Eiche diente als Futter und Einstreu für das Vieh. 

 

Die heute über 100jährigen Huteeichen wurden damals als Heisterpflanzung im großen Abstand angelegt. Ende des 19. Jahrhunderts im Rahmen der Umwandlung des Hutewaldes in einen Hochwald deklarierte der Großherzog Nikolaus Friedrich Peter auf Empfehlung seiner Forstleute die Gebiete als „Ausschlussholzung“ aus „Pietät und ästhetischen Gründen“ wie es hieß, um das ursprüngliche Waldbild zu erhalten. Die von 34 ha übrig gebliebenen 17ha sind heute Naturwald, die seit 150 Jahren „unangetastet“ blieben, so genannte „Urwälder“. Insgesamt ist das Gebiet auf 39 ha erweitert worden. Neben dieser Fläche steht ein Gebiet von 591 ha unter Bewirtschaftung und Pflege.

In Niedersachsen wurde ein besonderes Waldschutzkonzept erstellt, dass sich in drei Kategorien unterteilt: Lichter Wirtschaftswald (300 ha), Naturwald und Naturwirtschaftswald (150 ha). Die älteste und dickste Hainbuche Deutschlands steht in diesem „Urwald“ mit 400 Jahren und 5,46 m Umfang. Auch die „Frederikeneiche“ mit 1.200 Jahren und ca. 10 m Umfang ist dort vorzufinden. Im Hasbruch wächst auch die älteste Douglasie Deutschlands, gepflanzt 1842.

 

Im FFH-Schutzgebiet lebt als prioritäre Art der Eremit (Osmoderma eremita). Die Bäume, die diesem Käfer als Lebensraum dienen, dürfen nicht forstwirtschaftlich genutzt werden. Darin sind die Eremitenvorkommen in betroffenen Bäumen und potentiell betroffenen Bäumen eingebunden. Die Revierförsterei Hasbruch hat eine ausführliche Kartierung  mit Hilfe von GPS- und GIS-Daten durchgeführt und die Vorkommen sorgfältig erfasst. Der Eremit besiedelt Mulm in Asthöhlen. Dort ernährt er sich von braunfaulen Holzresten und vergrößert durch seine Siedlungstätigkeit die Höhle. Spezifische Pilzbesiedlungen und bestimmte Temperatur- und Feuchtigkeitseigenschaften müssen in seinem Habitat vorhanden sein. Der Käfer bleibt meist in mehreren Generationen im selben Baum, da er zu einer ausgesprochen immobilen Art zählt.

 

Der vom Forstamt angefertigte Exkursionsführer enthält ausführliche und detaillierte Informationen zu spezifischen Themen sowie zahlreiche Karten, Statistiken und eindrucksvolle Bilder.      

 

 Nachmittag - Hasbruch / Haselünner Viehweide

Bericht von Benjamin Fischer, Kay Reiff, Friedemann Rupp

 

Unser weiterer Weg führte uns zur großherzöglichen Jagdhütte, an der wir unsere mittägliche Vesperpause machten. Hier hatten wir die Möglichkeit, die Beamten der Forstverwaltung zu den Beförsterungsverhältnissen in Niedersachen zu befragen. Diese unterscheiden sich insofern von Baden- Württemberg, weil in Niedersachen die Landwirtschaftskammer für Privat- und Körperschaftswälder zuständig ist. Der Staatswald wird durch die Niedersächsischen Landesforsten betreut.

Auf dem Weg zu den nächsten Waldbildern konnten wir Winter-Schachtelhalm (Equisetum hyemale L.) am Wegesrand finden. Dieser ist in Niedersachsen, wie auch in Baden- Württemberg, eine gefährdete Art, die nur an träge fließenden Gewässern vorkommt.

In den folgenden zwei Stunden wurde uns der Ablauf von Waldbiotopkartierung im Zuge der FFH- Richtlinie und das Forsteinrichtungswerk erläutert.

Für die Waldbiotopkartierung werden die in Frage kommenden Flächen in Buchungseinheiten (Abteilungen) und diese wiederum in Hilfs- und Unterflächen unterteilt. Die Flächen werden anschließend begangen und in erster Linie auf drei Kriterien untersucht:

 

  • Vollständigkeit der Habitatstruktur
  • Vollständigkeit des Arteninventars
  • Mögliche Beeinträchtigungen

 

Die Fläche wird dann von A (wenig beeinflusst oder keine Beeinflussung) bis C

(stark beeinflusst) eingestuft. Wobei eine Bewertung mit „C“ eine ansonsten gute Einstufung in „A“ überlagern kann und die Fläche dann entsprechend niedriger eingestuft wird.

Da eine Holzerntemaßnahme schon als starke Beeinträchtigung gewertet werden kann, ist hier der Revierleiter gefragt, um den Eingriff nur so stark vorzunehmen, dass die Fläche nicht abgewertet wird.

Des Weiteren müssen sich die Flächen der Waldbiotopkartierung mit denen der Forsteinrichtung genau decken, um  Fehler z.B. bei der Baumartenverteilung zu vermeiden.

Nachdem alle Flächen kartiert und bewertet sind, werden die Einzelflächen zu einem Lebensraumtyp zusammengefasst. Das Ziel der FFH- Richtlinie ist es, schützenswerte Flächen zu erfassen und deren Fortbestand auf Dauer zu sichern. Dabei ergibt sich die Schwierigkeit, dass sich ein Eichen-Hainbuchen-Bestand natürlicherweise über längere Zeit in Richtung eines Buchen-Hainbuchen-Bestandes entwickelt.

 

Das Thema Waldbiotopkartierung wurde mit den Waldbildern eines Hainsimsen- Buchenwaldes, der im Hasbruch auf 15 ha vorkommt, und eines stechpalmenreichen (Ilex aquifolium L.) Buchenwaldes abgeschlossen.

Im Anschluss daran wurde uns ein kurzer Einblick in den Ablauf der Forsteinrichtung gewährt.

Das Niedersächsische Forsteinrichtungswerk (FE) wird wie in Baden- Württemberg alle 10 Jahre erstellt. Die FE wird in drei Teile, in Inventur, kritische Würdigung und Planung untergliedert. Die Betriebsinventur wird in einem kombinierten Verfahren durchgeführt. Im ersten Schritt nimmt ein Messteam der Forsteinrichter Stichprobenkreise in den einzelnen Beständen auf. Der zweite Schritt befasst sich mit dem Infrarot-Luftbild. Darin werden die Bäume vorab in Altersklassenstufen unterteilt. Die gesammelten Daten werden anschließend an die Betriebsleitung übergeben. Auf dieser Grundlage werden die Zieldurchmesser und allgemeinen Ziele zwischen der Betriebsleitung und den Forsteinrichtern vereinbart. Nun kann der Einrichter die Einzelinventur der einzelnen Abteilungen durchführen.

Als letzter Schritt folgt die kritische Würdigung. In dieser wird die Planung der vergangenen Einrichtungsperiode mit den durchgeführten Maßnahmen verglichen. Hierbei wird festgestellt, ob zuviel Holz genutzt wurde oder ob und ggf. warum zu schwach eingegriffen wurde. Beim anschließenden Begang in einzelnen Flächen wird die FE abschließend besprochen. Der Allgemeine Teil des Forsteinrichtungswerkes befasst sich mit der Arbeitskräfteeinteilung und der voraussichtlichen Holzmenge. Diese ist wichtig für die kommende Menge an Holz für die Sägewerke.

In den FFH-Gebieten ist die Forsteinrichtung bindend, das heißt Änderungen müssen mit der Naturschutzbehörde abgesprochen werden.

In den FFH-Gebieten gibt es zahlreiche Konzepte, damit die Richtlinien erfüllt werden. Dennoch kommt es immer wieder zu Konflikten zwischen der Ökonomie und dem Naturschutz.

 

Anhand des folgenden Waldbildes wurde uns vom Revierleiter auf einer 0,3 ha großen Versuchsfläche die Problematik der Eichenpflanzung im Revier näher gebracht. Aus dem Naturschutzgesetz ergeben sich Probleme beim Auflichten des Bestandes, da nach diesem die Kahlschlagsfläche nur zwischen 0,2 bis 0,5 ha groß sein darf. Die Eichen wurden von einem Pflanzbagger gesetzt. Dabei musste die Fläche vollständig befahren werden. Alle Versuche die Eichen manuell zu pflanzen sind gescheitert. Am Rand der Versuchsfläche drängt die Hainbuche vor. Dadurch kommt eine gute Baumartenmischung zustande. Die Pflanzkosten belaufen sich auf 1,10 €/Pflanze (Pflanze und Bagger).

 

Im nächsten Waldbild wurde uns der Lebensraumtyp 9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stiel-Eichen oder Eichen-Hainbuchen-Wald (Carpinion betuli) gezeigt. Auf diesen Flächen finden sich zahlreiche Pflanzen, die auf der Roten Liste stehen (z.B. Schrift-Flechte).

 

Den Abschluss des Tages bildete der Begang der Haselünner Viehweide. Aus jahrtausendlanger intensiver Beweidung ist hier ein besonderer Kulturlandschaftstyp hervorgegangen. Charakteristisch sind offene Strukturen und eine dauerhafte Beweidung.  Die bis 2003 als Allmende genutzte Fläche bot in historischer Zeit bis zu 150 Pferden und zusätzlichen Rindern Futter.

Mit Zunahme der Industrialisierung in der Landwirtschaft sank der Anteil der dauerhaft beweideten Flächen von historischen 90% über rund 50% in den 1960er Jahren auf Promillewerte in der Gegenwart. Neben den besichtigten Weiden bei Haselünne ist diese Form der Kulturlandschaft deutschlandweit nur noch im Südschwarzwald anzutreffen. Auf Grund der hohen naturschutzfachlichen Bedeutung wird heutzutage die Bewirtschaftung eher mit Blick auf den Erhalt der Artenvielfalt fortgesetzt.

 

Seit 2003 bewirtschaften Simone Wertz und Thomas Becker 96 ha der Haselünner Viehweide, davon 72 ha in Naturschutzgebieten, mit schottischen Hochlandrindern und der Urpferderasse Tapan.

Trotz des großen wirtschaftlichen Erfolgs – der Betrieb wirtschaftet ohne Zuschüsse der Naturschutzbehörden – müssen sie ihr Projekt zum Jahresende 2008 aufgeben, da nicht ausreichend Winterweiden zur Verfügung stehen.

Die Freilandhaltung der Rinder bedeutet im Vergleich zu industrialisierten Betrieben einen Verlust an Zuwachs. Allerdings sind dennoch, auch bei Frühjahrsschlachtung, erfreuliche Schlachtgewichte zu verzeichnen.

Grundlage des wirtschaftlichen Erfolges ist nicht eine Steigerung des Zuwachses oder eine Verkürzung der Produktionszeit, sondern eine relativ geringe Betreuungsintensität. Lediglich die Muttertierherde wird im Winter gefüttert, die Jungtierherde ist vollständig auf die Kapazität der Weiden angewiesen.

Zudem bringt die Freilandhaltung gesündere Tiere hervor. Durch den Fraß von Eichenlaub und den darin enthaltenen Gerbstoffen werden die Tiere insbesondere vor Wurmbefall geschützt.

Die eingesetzte Rinderrasse wurde insbesondere mit Blick auf ruhige Charakterzüge und Robustheit gegenüber ganzjähriger Freilandhaltung selektiert. Da sie auch in ihrer Heimat Schottland sehr selten geworden sind, wurden die Tiere aus Kanada reimportiert. In der Herde befindet sich auch die bekannte Kuh „Joghurt“, die schon zahlreiche Preise gewinnen konnte.

Die Tapane, die bereits ausgestorben waren, konnten durch Rückzüchtungen gerettet werden.

 

Nach den Grundsätzen der Mutterkuhhaltung verbleiben die jungen Tiere die ersten acht Monate bei ihren Müttern, bevor sie vor Erreichen der Geschlechtsreife in Jungtierherden verbracht werden. In dieser Phase ist insbesondere die Gewöhnung an den Menschen ein wichtiges Ziel der Tierhalter.

Kühe, die zur weiteren Zucht vorgesehen sind, werden mit zwei bis drei Jahren erstmals gedeckt. Durch die Wahl des Deckungszeitraums zwischen Mai und Juni wird ein Kalben im Frühjahr und damit eine Homogenität der Altersstruktur sowie eine Anpassung an die natürlicherweise verfügbare Milchmenge der Mutterkühe erreicht. Zudem verringert dieser Geburtszeitraum wegen der geringeren biologischen Aktivität den Infektionsdruck auf die Kälber.

 

Die unkonventionelle Wirtschaftsweise wird von anderen Landwirten, Tierfreunden und Jägern kritisch betrachtet. Dies wird durch die freie Zugänglichkeit der Produktionsflächen noch gesteigert. Häufig sind – unbegründete – Klagen über nicht artgerechte Haltung und Verwahrlosung der Herden sowie über den Verlust von Wildreichtum zu verzeichnen.

 

Auch wenn der Weidebetrieb wirtschaftlich darzustellen ist, basiert er doch zu großen Teilen auf ökologischen Überlegungen. So leistet die Beweidung einen wichtigen Beitrag zur Offenhaltung der Landschaft, was wiederum den Lebensraum zahlreicher Arten der Roten Liste sichert. Nachgewiesen sind Labkrautarten (Galium spec.) sowie die Dornige Hauhechel (Ononis spinosa L.), die eine ständige Beweidung und die damit verbundene Niederhaltung der Vegetation benötigen. Zudem führt die Entnahme der Tiere zu einem Stickstoffaustrag und damit zu einer Verarmung, die Magerkeit liebende Pflanzenarten fördert.

Neben der Offenhaltung durch Beweidung werden keine weiteren Pflegemaßnahmen durchgeführt. Somit lässt sich eine relativ hohe Dichte von Wachholder (Juniperus communis L.) verzeichnen, deren weitere Ausbreitung aber durch die Rinder verhindert wird. Die alten Huteeichen verjüngen sich dort, wo die Naturverjüngung durch dornige Vegetation geschützt wird.

 

Beim abschließenden Picknick konnten wir uns neben den landschaftspflegerischen Qualitäten auch von deren geschmacklichen Vorzügen überzeugen.