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NIEDERSACHSEN-Exkursion der
Hochschule für Forstwirtschaft Rottenburg
Mittwoch,
28.05.08 Vormittag
Hasbruch
Protokollanten: Lisa Zimmer und Karolin Bradtke
(Geoökologie)
8.25 Uhr Abfahrt
am Heuhof Cohrs
10.00 Uhr Ankunft im Hasbruch im
Landkreis Neuenburg
Die nördliche Grenze des Gebietes vom Forstamt
Neuenburg bildet die Nordsee und im Süden reicht es bis südlich von Oldenburg.
Im Westen erstreckt es sich bis zur Ems und im Osten bis zur Weser.
Die Exkursion durch den Hasbruch wurde von
Forstdirektor Jürgen Starke, Forstoberinspektor J. Meier sowie den Freiberuflern
des niedersächsischen Forstplanungsamtes Wolfenbüttel, Herrn Hastedt und Herrn
Braune, durchgeführt.
Herr Starke, Leiter des Forstamts Neuenburg,
begann die interessante Führung, indem er die grundlegenden Informationen über
das dortige Forstamt darlegte. Die Försterei setzt sich aus drei Teilen
zusammen: Forstbetrieb, Naturdienstleistungen und Beratung der unteren
Waldbehörden. Der Forstbetrieb ist des Weiteren untergliedert in die
Forstamtsleitung, Büro, Öffentlichkeitsarbeit und Waldinformation sowie
Waldökologie und Naturschutz. Zudem gehören sieben Revierförstereien dem Betrieb
an. Der Betriebsteil Naturdienstleistungen untersteht dem Projektmanager.
Hinsichtlich des Naturschutzes werden Ersatzmaßnahmen, die durch den
Vorhabensträger industrieller Projekte zu leisten wären, angeboten. Der Eingriff
in den Naturhaushalt muss an anderer Stelle ersetzt werden. Dies wird durch das
„Rundumsorglospaket“ gewährleistet. Darin enthalten sind die Flächen
(Grenzertragsflächen erfahren Aufwertung), ausreichend Pflegepersonal,
Organisation auf hohem Standard und ein garantiertes Monitoring. Die
Grenzstandorte sind keine forstwirtschaftlich nutzbaren Flächen, sodass kein
nennenswerter Verlust zu verzeichnen ist. Die Laufzeit beträgt 30 Jahre bei
einem Preis von 30.000 €/ha. Durch diese Renaturierungsmaßnahmen soll ein
naturnahes Waldbild entstehen. Aus Nutzungsverzicht folgt Gewinn.
Weitere neu erschlossene Einnahmequelle des
Forstamtes ist die Bewirtschaftung des Friedwalds. Vorkommen von Bodenschätzen
wie Quarzsandlagerstätten werden erfolgreich verpachtet. Im Bereich Freizeit und
Erholung erhofft man sich aus dem geplanten Kletterwald weitere Einnahmen.
Der dritte Aufgabenbereich des Amtes liegt in
der Beratung unterer Waldbehörden, da dort gegebenenfalls kein
forstwirtschaftliches Personal vertreten ist.
Die Produktpalette wird überwiegend vom
Holzverkauf dominiert. Jährlich werden 40.000 Fm des Rohstoffes vertrieben. Aber
der weitaus größere Markt findet sich im Brennholz mit Spitzenpreisen von 62
€/Fm. Neben der Holzproduktion ist die Jagd auf Rehwild und zunehmend
Schwarzwild notwendig. 25% der Jagdfläche wird verpachtet, der Rest wird durch
Begehungsscheininhaber bejagt.
Der Wald im Gebiet des Forstamtes Neuenburg
wurde durch die Reparationshiebe der Engländer in der Nachkriegszeit und auch
durch den Sturm von 1972 stark geprägt. Die 13.000 ha Waldfläche weisen nur
einen durchschnittlichen Vorrat von 170 Vfm/ha an. Nach einer Stichprobe, die
aber 250 Vfm/ha ergab, wird mehr Vorrat vermutet. Durch die Aufforstungen von
1972 ist derzeit viel ins Derbholz gewachsen, sodass ein hoher Zuwachs (7,8 Vfm/ha)
erwartet wird. Um die Nachhaltigkeit zu gewährleisten und den Vorrat zu
steigern, liegt der Hiebsatz bei nur 4,6 Vfm /ha.
Bei der Baumartenverteilung zeichnet sich eine
deutliche Laubholzdominanz ab, wobei die Eiche mit 26% die vorwiegende Baumart
darstellt. Insgesamt lässt sich in Niedersachsen von einem geringen
Bewaldungsprozent (1-15%) sprechen, weshalb dem Wald eine besondere
Schutzfunktion zukommt. Im Bereich des Forstamtes Neuenburg kommen diverse
Schutzgebiete vor. Dahinter verbirgt sich ein hoher Anteil an FFH-Gebietsfläche
sowie Naturschutz- und Trinkwasserschutzgebiete. Auf Grund der Forstreform 2005,
wobei die Forstämter vergrößert und somit reduziert wurden, wird nun eine
kostendeckende Bewirtschaftung angestrebt. In diesem Rahmen wurden die Beamten
und somit die Gehälter halbiert, die Löhne bleiben konstant aber die Sachkosten
sind gestiegen. Verrechnet man dies mit den Einnahmen aus Holz,
Naturdienstleistungen, Jagd, Friedwald benötigt man lediglich einen Zuschuss von
40.000 €, um die schwarze Null am Ende des Jahres zu erreichen.
Herr Meier, Leiter der Revierförsterei Hasbruch,
übernahm den zweiten Teil der Führung durch den Hasbruch. Zu seinen
Aufgabenbereichen gehören die Bewirtschaftung der 1.850 ha mit dem Schwerpunkt in
der Betreuung der Schutzgebiete (1080 ha) und der Wertholzplätze. Des Weiteren
ist er als GIS-Spezialist im Bereich des Projektmanagements tätig. Die
Revierförsterei Hasbruch umfasst eine Fläche von 600 km² und ist eine bekanntes
Naturschutz- und Vogelschutzgebiet. Von den 1.850 ha Waldfläche sind 1.800 ha
Holzboden, wovon 1080 ha als Schutzgebiet ausgezeichnet ist.
Die
FFH-Schutzgebiete schränken mit 1.000 ha die forstwirtschaftliche Bewirtschaftung
stark ein. Die restliche Fläche nehmen die Naturschutz- und Vogelschutzgebiete
ein. Im Hasbruch dominiert mit 41% die Eiche das Waldbild, was auf die
Hutewaldnutzung im 19. Jahrhundert zurückzuführen ist. Lehm-, Mergel- und
Tonböden sind dort vorzufinden. Der Hutewald ist durch Viehbewaldung (Mast) und
Brennholznutzung geprägt. Vor allem die Hainbuche wurde in 2,5-3m Höhe auf den
Stock gesetzt, welches eine tiefe große Krone mit viel Ertrag hervorbrachte. Das
Laub der Eiche diente als Futter und Einstreu für das Vieh.
Die heute über 100jährigen Huteeichen wurden
damals als Heisterpflanzung im großen Abstand angelegt. Ende des 19.
Jahrhunderts im Rahmen der Umwandlung des Hutewaldes in einen Hochwald
deklarierte der Großherzog Nikolaus Friedrich Peter auf Empfehlung seiner
Forstleute die Gebiete als „Ausschlussholzung“ aus „Pietät und ästhetischen
Gründen“ wie es hieß, um das ursprüngliche Waldbild zu erhalten. Die von 34 ha
übrig gebliebenen 17ha sind heute Naturwald, die seit 150 Jahren „unangetastet“
blieben, so genannte „Urwälder“. Insgesamt ist das Gebiet auf 39 ha erweitert
worden. Neben dieser Fläche steht ein Gebiet von 591 ha unter Bewirtschaftung
und Pflege.
In Niedersachsen wurde ein besonderes
Waldschutzkonzept erstellt, dass sich in drei Kategorien unterteilt: Lichter
Wirtschaftswald (300 ha), Naturwald und Naturwirtschaftswald (150 ha). Die
älteste und dickste Hainbuche Deutschlands steht in diesem „Urwald“ mit 400
Jahren und 5,46 m Umfang. Auch die „Frederikeneiche“ mit 1.200 Jahren und ca. 10
m Umfang ist dort vorzufinden. Im Hasbruch wächst auch die älteste Douglasie
Deutschlands, gepflanzt 1842.
Im FFH-Schutzgebiet lebt als prioritäre Art der
Eremit (Osmoderma eremita). Die Bäume, die diesem Käfer als Lebensraum dienen,
dürfen nicht forstwirtschaftlich genutzt werden. Darin sind die
Eremitenvorkommen in betroffenen Bäumen und potentiell betroffenen Bäumen
eingebunden. Die Revierförsterei Hasbruch hat eine ausführliche Kartierung mit
Hilfe von GPS- und GIS-Daten durchgeführt und die Vorkommen sorgfältig erfasst.
Der Eremit besiedelt Mulm in Asthöhlen. Dort ernährt er sich von braunfaulen
Holzresten und vergrößert durch seine Siedlungstätigkeit die Höhle. Spezifische
Pilzbesiedlungen und bestimmte Temperatur- und Feuchtigkeitseigenschaften müssen
in seinem Habitat vorhanden sein. Der Käfer bleibt meist in mehreren
Generationen im selben Baum, da er zu einer ausgesprochen immobilen Art zählt.
Der vom Forstamt angefertigte Exkursionsführer
enthält ausführliche und detaillierte Informationen zu spezifischen Themen sowie
zahlreiche Karten, Statistiken und eindrucksvolle Bilder.
Nachmittag - Hasbruch /
Haselünner Viehweide
Bericht von Benjamin Fischer, Kay Reiff,
Friedemann Rupp
Unser weiterer Weg führte uns zur
großherzöglichen Jagdhütte, an der wir unsere mittägliche Vesperpause machten.
Hier hatten wir die Möglichkeit, die Beamten der Forstverwaltung zu den Beförsterungsverhältnissen in Niedersachen zu befragen. Diese unterscheiden sich
insofern von Baden- Württemberg, weil in Niedersachen die
Landwirtschaftskammer für Privat- und Körperschaftswälder zuständig ist. Der
Staatswald wird durch die Niedersächsischen Landesforsten betreut.
Auf dem Weg zu den nächsten Waldbildern konnten
wir Winter-Schachtelhalm (Equisetum hyemale L.) am Wegesrand finden. Dieser ist
in Niedersachsen, wie auch in Baden- Württemberg, eine gefährdete Art, die nur
an träge fließenden Gewässern vorkommt.
In den folgenden zwei Stunden wurde uns der
Ablauf von Waldbiotopkartierung im Zuge der FFH- Richtlinie und das
Forsteinrichtungswerk erläutert.
Für die Waldbiotopkartierung werden die in
Frage kommenden Flächen in Buchungseinheiten (Abteilungen) und diese wiederum in
Hilfs- und Unterflächen unterteilt. Die Flächen werden anschließend begangen und
in erster Linie auf drei Kriterien untersucht:
-
Vollständigkeit der Habitatstruktur
-
Vollständigkeit des Arteninventars
-
Mögliche Beeinträchtigungen
Die Fläche wird dann von A (wenig beeinflusst
oder keine Beeinflussung) bis C
(stark beeinflusst) eingestuft. Wobei eine
Bewertung mit „C“ eine ansonsten gute Einstufung in „A“ überlagern kann und die
Fläche dann entsprechend niedriger eingestuft wird.
Da eine Holzerntemaßnahme schon als starke
Beeinträchtigung gewertet werden kann, ist hier der Revierleiter gefragt, um den
Eingriff nur so stark vorzunehmen, dass die Fläche nicht abgewertet wird.
Des Weiteren müssen sich die Flächen der
Waldbiotopkartierung mit denen der Forsteinrichtung genau decken, um
Fehler z.B. bei der Baumartenverteilung zu vermeiden.
Nachdem alle Flächen kartiert und bewertet
sind, werden die Einzelflächen zu einem Lebensraumtyp zusammengefasst. Das Ziel
der FFH- Richtlinie ist es, schützenswerte Flächen zu erfassen und deren Fortbestand
auf Dauer zu sichern. Dabei ergibt sich die Schwierigkeit, dass sich ein
Eichen-Hainbuchen-Bestand natürlicherweise über längere Zeit in Richtung eines
Buchen-Hainbuchen-Bestandes entwickelt.

Das
Thema Waldbiotopkartierung wurde mit den Waldbildern eines Hainsimsen-
Buchenwaldes, der im Hasbruch auf 15 ha vorkommt, und eines stechpalmenreichen (Ilex
aquifolium L.) Buchenwaldes abgeschlossen.
Im Anschluss daran wurde uns ein kurzer
Einblick in den Ablauf der Forsteinrichtung gewährt.
Das Niedersächsische
Forsteinrichtungswerk (FE) wird wie in Baden- Württemberg alle 10 Jahre
erstellt. Die FE wird in drei Teile, in Inventur, kritische Würdigung und
Planung untergliedert. Die Betriebsinventur wird in einem kombinierten Verfahren
durchgeführt. Im ersten Schritt nimmt ein Messteam der Forsteinrichter
Stichprobenkreise in den einzelnen Beständen auf. Der zweite Schritt befasst
sich mit dem Infrarot-Luftbild. Darin werden die Bäume vorab in
Altersklassenstufen unterteilt. Die gesammelten Daten werden anschließend an die
Betriebsleitung übergeben. Auf dieser Grundlage werden die Zieldurchmesser und
allgemeinen Ziele zwischen der Betriebsleitung und den Forsteinrichtern
vereinbart. Nun kann der Einrichter die Einzelinventur der einzelnen Abteilungen
durchführen.
Als letzter Schritt folgt die kritische
Würdigung. In dieser wird die Planung der vergangenen Einrichtungsperiode mit
den durchgeführten Maßnahmen verglichen. Hierbei wird festgestellt, ob zuviel
Holz genutzt wurde oder ob und ggf. warum zu schwach eingegriffen wurde. Beim
anschließenden Begang in einzelnen Flächen wird die FE abschließend besprochen.
Der Allgemeine Teil des Forsteinrichtungswerkes befasst sich mit der
Arbeitskräfteeinteilung und der voraussichtlichen Holzmenge. Diese ist wichtig
für die kommende Menge an Holz für die Sägewerke.
In den FFH-Gebieten ist die Forsteinrichtung
bindend, das heißt Änderungen müssen mit der Naturschutzbehörde abgesprochen
werden.
In den FFH-Gebieten gibt es zahlreiche
Konzepte, damit die Richtlinien erfüllt werden. Dennoch kommt es immer wieder zu
Konflikten zwischen der Ökonomie und dem Naturschutz.
Anhand des folgenden Waldbildes wurde uns vom
Revierleiter auf einer 0,3 ha großen Versuchsfläche die Problematik der
Eichenpflanzung im Revier näher gebracht. Aus dem Naturschutzgesetz ergeben sich
Probleme beim Auflichten des Bestandes, da nach diesem die Kahlschlagsfläche nur
zwischen 0,2 bis 0,5 ha groß sein darf. Die Eichen wurden von einem Pflanzbagger
gesetzt. Dabei musste die Fläche vollständig befahren werden. Alle Versuche die
Eichen manuell zu pflanzen sind gescheitert. Am Rand der Versuchsfläche drängt
die Hainbuche vor. Dadurch kommt eine gute Baumartenmischung zustande. Die
Pflanzkosten belaufen sich auf 1,10 €/Pflanze (Pflanze und Bagger).
Im nächsten Waldbild wurde uns der
Lebensraumtyp 9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stiel-Eichen oder
Eichen-Hainbuchen-Wald (Carpinion betuli) gezeigt. Auf diesen Flächen
finden sich zahlreiche Pflanzen, die auf der Roten Liste stehen (z.B.
Schrift-Flechte).
Den Abschluss des Tages bildete der Begang der
Haselünner Viehweide. Aus jahrtausendlanger intensiver Beweidung ist hier ein
besonderer Kulturlandschaftstyp hervorgegangen. Charakteristisch sind offene
Strukturen und eine dauerhafte Beweidung. Die bis 2003 als Allmende genutzte
Fläche bot in historischer Zeit bis zu 150 Pferden und zusätzlichen Rindern
Futter.
Mit Zunahme der Industrialisierung in der
Landwirtschaft sank der Anteil der dauerhaft beweideten Flächen von historischen
90% über rund 50% in den 1960er Jahren auf Promillewerte in der Gegenwart. Neben
den besichtigten Weiden bei Haselünne ist diese Form der Kulturlandschaft
deutschlandweit nur noch im Südschwarzwald anzutreffen. Auf Grund der hohen
naturschutzfachlichen Bedeutung wird heutzutage die Bewirtschaftung eher mit
Blick auf den Erhalt der Artenvielfalt fortgesetzt.
Seit
2003 bewirtschaften Simone Wertz und
Thomas Becker 96 ha der Haselünner Viehweide, davon 72 ha in
Naturschutzgebieten, mit schottischen Hochlandrindern und der Urpferderasse
Tapan.
Trotz des großen wirtschaftlichen Erfolgs – der
Betrieb wirtschaftet ohne Zuschüsse der Naturschutzbehörden – müssen sie ihr
Projekt zum Jahresende 2008 aufgeben, da nicht ausreichend Winterweiden zur
Verfügung stehen.
Die Freilandhaltung der Rinder bedeutet im
Vergleich zu industrialisierten Betrieben einen Verlust an Zuwachs. Allerdings
sind dennoch, auch bei Frühjahrsschlachtung, erfreuliche Schlachtgewichte zu
verzeichnen.
Grundlage des wirtschaftlichen Erfolges ist
nicht eine Steigerung des Zuwachses oder eine Verkürzung der Produktionszeit,
sondern eine relativ geringe Betreuungsintensität. Lediglich die Muttertierherde
wird im Winter gefüttert, die Jungtierherde ist vollständig auf die Kapazität
der Weiden angewiesen.
Zudem bringt die Freilandhaltung gesündere
Tiere hervor. Durch den Fraß von Eichenlaub und den darin enthaltenen
Gerbstoffen werden die Tiere insbesondere vor Wurmbefall geschützt.
Die eingesetzte Rinderrasse wurde insbesondere
mit Blick auf ruhige Charakterzüge und Robustheit gegenüber ganzjähriger
Freilandhaltung selektiert. Da sie auch in ihrer Heimat Schottland sehr selten
geworden sind, wurden die Tiere aus Kanada reimportiert. In der Herde befindet
sich auch die bekannte Kuh „Joghurt“, die schon zahlreiche Preise gewinnen
konnte.
Die Tapane, die bereits ausgestorben waren,
konnten durch Rückzüchtungen gerettet werden.
Nach den Grundsätzen der Mutterkuhhaltung
verbleiben die jungen Tiere die ersten acht Monate bei ihren Müttern, bevor sie vor
Erreichen der Geschlechtsreife in Jungtierherden verbracht werden. In dieser
Phase ist insbesondere die Gewöhnung an den Menschen ein wichtiges Ziel der
Tierhalter.
Kühe, die zur weiteren Zucht vorgesehen sind,
werden mit zwei bis drei Jahren erstmals gedeckt. Durch die Wahl des
Deckungszeitraums zwischen Mai und Juni wird ein Kalben im Frühjahr und damit
eine Homogenität der Altersstruktur
sowie eine Anpassung an die natürlicherweise verfügbare Milchmenge der
Mutterkühe erreicht. Zudem verringert dieser Geburtszeitraum wegen der
geringeren biologischen Aktivität den Infektionsdruck auf die Kälber.
Die unkonventionelle Wirtschaftsweise wird von
anderen Landwirten, Tierfreunden und Jägern kritisch betrachtet. Dies wird durch
die freie Zugänglichkeit der Produktionsflächen noch gesteigert. Häufig sind –
unbegründete – Klagen über nicht artgerechte Haltung und Verwahrlosung der
Herden sowie über den Verlust von Wildreichtum zu verzeichnen.
Auch wenn der Weidebetrieb wirtschaftlich
darzustellen ist, basiert er doch zu großen Teilen auf ökologischen
Überlegungen. So leistet die Beweidung einen wichtigen Beitrag zur Offenhaltung
der Landschaft, was wiederum den Lebensraum zahlreicher Arten der Roten Liste
sichert. Nachgewiesen sind Labkrautarten (Galium spec.) sowie die Dornige
Hauhechel (Ononis spinosa L.), die eine ständige Beweidung und die damit
verbundene Niederhaltung der Vegetation benötigen. Zudem führt die Entnahme der
Tiere zu einem Stickstoffaustrag und damit zu einer Verarmung, die Magerkeit
liebende Pflanzenarten fördert.
Neben der Offenhaltung durch Beweidung werden
keine weiteren Pflegemaßnahmen durchgeführt. Somit lässt sich eine relativ hohe
Dichte von Wachholder (Juniperus communis L.) verzeichnen, deren weitere
Ausbreitung aber durch die Rinder verhindert wird. Die alten Huteeichen
verjüngen sich dort, wo die Naturverjüngung durch dornige Vegetation geschützt
wird.
Beim abschließenden Picknick konnten wir uns
neben den landschaftspflegerischen Qualitäten auch von deren geschmacklichen
Vorzügen überzeugen.
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